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   BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 28.06   

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BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 28.06 (https://dejure.org/2007,6297)
BVerwG, Entscheidung vom 24.05.2007 - 2 C 28.06 (https://dejure.org/2007,6297)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - 2 C 28.06 (https://dejure.org/2007,6297)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Regeln über den beamtenrechtlichen Dienst und des Disziplinarrechts auf bei der Deutschen Post AG beschäftigte Bundesbeamte; Verhängung einer Disziplinarmaßnahme nach der Schwere des Dienstvergehens; Notwendigkeit der Berücksichtigung der Persönlichkeit ...

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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 28.06
    Den Bedeutungsgehalt dieser gesetzlichen Begriffe hat der Senat in dem Urteil vom 20. Oktober 2005 BVerwG 2 C 12.04 (BVerwGE 124, 252 ; vgl. auch Urteil vom 3. Mai 2007 BVerwG 2 C 9.06 zur Veröffentlichung vorgesehen) näher dargelegt.

    22 Unter der Geltung der Bemessungsvorgaben gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 BDG ist es jedoch nicht mehr möglich, diese Milderungsgründe als abschließenden Kanon der bei Zugriffsdelikten allein beachtlichen Entlastungsgründe anzusehen (vgl. Urteile vom 20. Oktober 2005 BVerwG 2 C 12.04 a.a.O. S. 262 und vom 3. Mai 2007 BVerwG 2 C 9.06 ).

    Ansonsten muss es gemäß § 144 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VwGO, § 70 Abs. 2 BDG aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen werden (vgl. Urteil vom 3. Mai 2007 BVerwG 2 C 9.06 ).

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 28.06
    Den Bedeutungsgehalt dieser gesetzlichen Begriffe hat der Senat in dem Urteil vom 20. Oktober 2005 BVerwG 2 C 12.04 (BVerwGE 124, 252 ; vgl. auch Urteil vom 3. Mai 2007 BVerwG 2 C 9.06 zur Veröffentlichung vorgesehen) näher dargelegt.

    20 Nach dem Urteil des Senats vom 20. Oktober 2005 (a.a.O. ) gelten die Bemessungsvorgaben gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 BDG auch für die Fallgruppe der Zugriffsdelikte, d.h. für die Veruntreuung dienstlich anvertrauter Gelder und Güter.

    22 Unter der Geltung der Bemessungsvorgaben gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 BDG ist es jedoch nicht mehr möglich, diese Milderungsgründe als abschließenden Kanon der bei Zugriffsdelikten allein beachtlichen Entlastungsgründe anzusehen (vgl. Urteile vom 20. Oktober 2005 BVerwG 2 C 12.04 a.a.O. S. 262 und vom 3. Mai 2007 BVerwG 2 C 9.06 ).

  • BVerwG, 23.11.2006 - 1 D 1.06

    Absehen von der Untersuchung; notwendiger Inhalt der Anschuldigungsschrift;

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 28.06
    Zum anderen gebietet der Grundsatz der Gleichbehandlung gemäß Art. 3 Abs. 1 GG, dass ein Beamter, der nach Begehung eines zur Auflösung des Beamtenverhältnisses führenden Dienstvergehens in den Ruhestand tritt, nicht besser gestellt wird als ein Beamter, der bis zum Abschluss des Disziplinarverfahrens im aktiven Dienst verbleibt (Urteil vom 23. November 2006 BVerwG 1 D 1.06 Rn. 28, ZBR 2007, 94 ; Beschluss vom 13. Oktober 2005 BVerwG 2 B 19.05 a.a.O., m.w.N.).

    Dabei können die vom Disziplinarsenat des Bundesverwaltungsgerichts für bestimmte Fallgruppen herausgearbeiteten Regeleinstufungen von Bedeutung sein (vgl. zum innerdienstlichen Betrug Urteil vom 4. Mai 2006 BVerwG 1 D 13.05 juris Rn. 29; zum Fernbleiben vom Dienst Urteil vom 12. Oktober 2006 BVerwG 1 D 2.05 juris Rn. 51; zur Vorteilsannahme Urteil vom 23. November 2006 BVerwG 1 D 1.06 a.a.O.).

  • BVerwG, 13.10.2005 - 2 B 19.05

    Aberkennung des Ruhegehaltes; Verstoß gegen das Verbot der Vorteilsannahme in

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 28.06
    Danach ist Gegenstand der disziplinarrechtlichen Betrachtung und Wertung die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der gesamten Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrechtzuerhalten (Beschlüsse vom 6. Juli 1984 BVerwG 1 DB 21.84 BVerwGE 76, 176 und vom 13. Oktober 2005 BVerwG 2 B 19.05 Buchholz 235.1 § 15 BDG Nr. 2; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 9. August 2006 2 BvR 1003/05 DVBl 2006, 1372 ; Kammerbeschluss vom 19. Februar 2003 2 BvR 1413/01 NVwZ 2003, 1504).

    Zum anderen gebietet der Grundsatz der Gleichbehandlung gemäß Art. 3 Abs. 1 GG, dass ein Beamter, der nach Begehung eines zur Auflösung des Beamtenverhältnisses führenden Dienstvergehens in den Ruhestand tritt, nicht besser gestellt wird als ein Beamter, der bis zum Abschluss des Disziplinarverfahrens im aktiven Dienst verbleibt (Urteil vom 23. November 2006 BVerwG 1 D 1.06 Rn. 28, ZBR 2007, 94 ; Beschluss vom 13. Oktober 2005 BVerwG 2 B 19.05 a.a.O., m.w.N.).

  • BVerfG, 19.02.2003 - 2 BvR 1413/01

    Verletzung des Schuldprinzips durch Aberkennung des Ruhegehalts eines

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 28.06
    Danach ist Gegenstand der disziplinarrechtlichen Betrachtung und Wertung die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der gesamten Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrechtzuerhalten (Beschlüsse vom 6. Juli 1984 BVerwG 1 DB 21.84 BVerwGE 76, 176 und vom 13. Oktober 2005 BVerwG 2 B 19.05 Buchholz 235.1 § 15 BDG Nr. 2; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 9. August 2006 2 BvR 1003/05 DVBl 2006, 1372 ; Kammerbeschluss vom 19. Februar 2003 2 BvR 1413/01 NVwZ 2003, 1504).
  • BVerfG, 09.08.2006 - 2 BvR 1003/05

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Kriminalbeamten wegen begangener Straftaten

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 28.06
    Danach ist Gegenstand der disziplinarrechtlichen Betrachtung und Wertung die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der gesamten Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrechtzuerhalten (Beschlüsse vom 6. Juli 1984 BVerwG 1 DB 21.84 BVerwGE 76, 176 und vom 13. Oktober 2005 BVerwG 2 B 19.05 Buchholz 235.1 § 15 BDG Nr. 2; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 9. August 2006 2 BvR 1003/05 DVBl 2006, 1372 ; Kammerbeschluss vom 19. Februar 2003 2 BvR 1413/01 NVwZ 2003, 1504).
  • BVerwG, 20.08.1996 - 1 D 80.95

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei außerdienstlichen alkoholbedingten

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 28.06
    10 1. Die bei der Deutschen Post AG beschäftigten Bundesbeamten unterliegen hinsichtlich ihrer beruflichen Tätigkeit den Regeln über den beamtenrechtlichen Dienst und damit dem Disziplinarrecht (Urteil vom 20. August 1996 BVerwG 1 D 80.95 BVerwGE 103, 375 ).
  • BVerwG, 12.10.2006 - 1 D 2.05

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Nachweis der Dienstfähigkeit; Vorrang der

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 28.06
    Dabei können die vom Disziplinarsenat des Bundesverwaltungsgerichts für bestimmte Fallgruppen herausgearbeiteten Regeleinstufungen von Bedeutung sein (vgl. zum innerdienstlichen Betrug Urteil vom 4. Mai 2006 BVerwG 1 D 13.05 juris Rn. 29; zum Fernbleiben vom Dienst Urteil vom 12. Oktober 2006 BVerwG 1 D 2.05 juris Rn. 51; zur Vorteilsannahme Urteil vom 23. November 2006 BVerwG 1 D 1.06 a.a.O.).
  • BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 25.06

    Aberkennung des Ruhegehalts; "anerkannte Milderungsgründe"; Beeinträchtigung des

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 28.06
    Zusammen mit dem Beklagten des Parallelverfahrens BVerwG 2 C 25.06, der dort seit 1998 eingesetzt war, hatte er die Aufgabe, die richtigen Anschriften der hier als unzustellbar eingelieferten Sendungen zu ermitteln.
  • BVerwG, 06.07.1984 - 1 DB 21.84

    Verwirkung - Verzicht - Disziplinärer Verfolgungsanspruch - Ausschluss

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 28.06
    Danach ist Gegenstand der disziplinarrechtlichen Betrachtung und Wertung die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der gesamten Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrechtzuerhalten (Beschlüsse vom 6. Juli 1984 BVerwG 1 DB 21.84 BVerwGE 76, 176 und vom 13. Oktober 2005 BVerwG 2 B 19.05 Buchholz 235.1 § 15 BDG Nr. 2; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 9. August 2006 2 BvR 1003/05 DVBl 2006, 1372 ; Kammerbeschluss vom 19. Februar 2003 2 BvR 1413/01 NVwZ 2003, 1504).
  • BVerwG, 04.05.2006 - 1 D 13.05

    Technischer Fernmeldeobersekretär; Abordnung in die neuen Bundesländer; Vorlage

  • BVerwG, 06.07.1994 - 11 C 12.93

    Anforderungen an die Koppelung der Einbürgerung an die Rückzahlung von

  • VGH Bayern, 28.09.2016 - 16a D 14.991

    Entfernung eines Polizeihauptkommissars aus dem Beamtenverhältnis

    Ein endgültiger Vertrauensverlust ist eingetreten, wenn aufgrund der Gesamtwürdigung der bedeutsamen Umstände der Schluss gezogen werden muss, der Beamte werde auch künftig seinen Dienstpflichten nicht ordnungsgemäß nachkommen oder aufgrund seines Fehlverhaltens sei eine erhebliche, nicht wieder gut zu machende Ansehensbeeinträchtigung eingetreten (grundlegend BVerwG, U. v. 20.10.2005 - 2 C 12.04, U. v. 24.5.2007 - 2 C 28.06 - jeweils in juris.) Das Beamtenverhältnis wird auf Lebenszeit begründet und kann vom Dienstherrn nicht einseitig aufgelöst werden.
  • OVG Niedersachsen, 16.04.2021 - 6 LD 4/19

    Beweisbarkeit mehrerer Ereignisse zur Begründung der Entfernung eine

    Ein endgültiger Vertrauensverlust ist eingetreten, wenn aufgrund der Gesamtwürdigung der bedeutsamen Umstände der Schluss gezogen werden muss, der Beamte werde auch künftig seinen Dienstpflichten nicht ordnungsgemäß nachkommen oder aufgrund seines Fehlverhaltens sei eine erhebliche, nicht wieder gut zu machende Ansehensbeeinträchtigung eingetreten (grundlegend BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 -, juris; vgl. zudem BVerwG, Urteil vom 24.5.2007 - BVerwG 2 C 28.06 -, juris; Nds. OVG, Urteil vom 9.4.2019 - 6 LD 4 /17 -).
  • VG Magdeburg, 17.10.2013 - 8 A 6/13

    Disziplinarrecht (Disziplinarklage) - Begehung der außerdienstlichen Straftat der

    Generell gilt, dass das Gewicht der Entlastungsgründe umso größer sein muss, je schwerer das Delikt aufgrund der Schadenshöhe sowie der Tatumstände, wie Anzahl, Häufigkeit, Zeitraum, Verschiedenartigkeit und Tatausführung wiegt (im Ganzen ausführlich: VG Magdeburg, Urt. v. 29.11.2012, 8 A 12/11, v. 31.03.2011, 8 A 2/10 MD und v. 27.10.2011, 8 A 2/11, mit Verweis auf BVerwG, Urt. v. 24.05.2007, 2 C 28.06, Urt. v. 06.06.2007, 1 D 2.06, Urt. v. 29.05.2008, 2 C 59.07; Bayr. VGH, Urt. v. 27.10.2010, 16 aD 09.2470; OVG Lüneburg, Urt. v. 08.02.2011, 6 LD 4/08; alle juris).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.11.2006 - 2 B 49.06 (2 C 28.06)   

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BVerwG, 14.11.2006 - 2 B 49.06 (2 C 28.06) (https://dejure.org/2006,27649)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.2006 - 2 B 49.06 (2 C 28.06) (https://dejure.org/2006,27649)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 2006 - 2 B 49.06 (2 C 28.06) (https://dejure.org/2006,27649)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2006 - 2 B 49.06
    Das angegriffene Urteil des Oberverwaltungsgerichts weicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 - ab und beruht auf dieser Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
  • BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 28.06

    Anwendbarkeit der Regeln über den beamtenrechtlichen Dienst und des

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2006 - 2 B 49.06
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 2 C 28.06 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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